Flächennutzungsplan
Der FNP schafft für das gesamte Gemeindegebiet als vorbereitender Bauleitplan ein umfassendes, die gemeindliche Planungen integrierendes Bodennutzungskonzept. In ihm wird die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in ihren Grundzügen dargestellt.
Dieser auf künftige Umsetzung ausgerichteten Funktion entspricht es, dass der FNP nicht als Satzung und damit als bindendes Ortsrecht beschlossen wird. Wegen seiner fehlenden unmittelbaren Außenwirkung stellt der FNP die hoheitliche Willensäußerung der Gemeinde dar.
Er muss - ebenso wie seine Änderung, Ergänzung oder Aufhebung, durch die höhere Verwaltungsbehörde genehmigt werden. Die Genehmigung des FNPs wird ortsüblich bekannt gemacht woraus seine Rechtswirksamkeit erwächst.
FNP-Genehmigung vom: 26.05.1998
Rechtswirksamkeit am: 09.06.1998
Der FNP der Stadt Wittenberge wurde geändert.
1. Änderung
2. Änderung
3. Änderung
4. Änderung
5. Änderung
weitere Informationen und Beratung:
Stadt Wittenberge
Bauamt
Antje Spillner
Telefon: 03877 / 951-180
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