Bebauungspläne
Bebauungsplan (B-Plan)
Im B-Plan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsgesetz) verbindlich fest, welche Nutzungen auf einer definierten Teilfläche des Gemeindegebietes zulässig sind.
Der B-Plan regelt dabei die Art und Weise der möglichen Bebauung (Baurecht) von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen.
Die verwendeten Darstellungen in der Planzeichnung (Teil A) sind nach der Planzeichenverordnung normiert. Die textlichen Festsetzungen (Teil B) erfolgen i. d. R. auf Grundlage der Formulierungen im Baugesetzbuch (BauGB) und sind somit ebenfalls weitgehend normiert.
Als Grundlage dient ein amtlicher Vermessungsplan.
B-Pläne werden aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt.
Neben den B-Plänen wird Baurecht in speziellen Fällen sowohl mittels des Vorhaben- und Erschließungsplanes (vorhabenbezogener B-Plan) gem. § 12 BauGB für konkrete Bauprojekte als auch durch Satzungen gem. § 34 (4) BauGB zur Regelung des Baurechtes im Innen-/Außenbereich geschaffen.
Bebauungspläne
Bebauungspläne Gesamtübersicht
BP 3 Westprignitzer Einkaufszentrum ( WEZ)
BP 7 Eigenheimsiedlung Bentwischer Weg
BP 9 SO-Gebiet Wahrenberger Straße
BP 10 "Gewerbepark Wahrenberger Straße" (1. Änderung)
BP 12 "Wohnsiedlung Kahlhorstweg"
BP 13 Industrie-/Gewerbegebiet I "Zellwollegelände"
BP 13a Industriegebiet "Zellstoffanlage"
BP 13b Brückenbauwerk/Straßenanschluß
BP 13c Planzeichnung „Solarpark Deponie Wittenberge“
BP 18 Industriegebiet "Zellstoffanlage"
BP 24 " Ölmühle -Ost" 1. Änderung
BP 25 „Photovoltaikanlage-Ost“
BP 26 Einzelhandelssteuerung Plan 1
BP 28 Mischgebiet „Lenzener Chaussee 61“ (gem. § 13a BauGB) Begründung
BP 29 "Vogelsiedlung" Satzungsfassung gesiegelter Plan
BP 30 "Einzelhandelsstandort Bahnstraße Nord"
BP 31 Wohngebiet "Lindenberg-Feldstraße"
Städtebauliche Satzung
Ergänzungssatzung „Lenzener Chaussee“ (Planzeichnung)
Ergänzungssatzung Düsterweg (Planzeichnung)