Standesamt
Vaterschaftsanerkennung
Beschreibung
Die Anerkennung seiner Vaterschaft kann bei
- jedem Jugendamt,
- jedem Notar
- bei jedem Standesamt,
- im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen
beurkundet werden.
Erforderlich für die Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden. Bei minderjährigen Müttern ist zusätzlich die Zustimmung des Kindes nötig. Sie erfolgt durch dessen Vormund. Der Vater muss bei der entsprechenden Stelle persönlich erscheinen. Er muss auch seinen Personalausweis oder Pass vorlegen. Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht über einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
- Geburtsurkunde des Kindes
- Mutterpass (bei vorgeburtlicher Anerkennung)
- bei ledigen Eltern: eigene Geburtsurkunde
- bei Eltern/Elternteile, die bereits verheiratet waren, zusätzlich: Eheurkunde sowie Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
Gebühren
Es werden Gebühren in Höhe von 30 € erhoben.
Ansprechpartner
B. Hartwig
Zimmer 16
(03877) 951-220
(03877) 951-123
J. Lemm
Zimmer 15a
(03877) 951-221
(03877) 951-123