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Standesamt

Vaterschaftsanerkennung


Beschreibung

Die Anerkennung seiner Vaterschaft kann bei

  • jedem Jugendamt,
  • jedem Notar
  • bei jedem Standesamt,
  • im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen

beurkundet werden.
Erforderlich für die Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden. Bei minderjährigen Müttern ist zusätzlich die Zustimmung des Kindes nötig. Sie erfolgt durch dessen Vormund. Der Vater muss bei der entsprechenden Stelle persönlich erscheinen. Er muss auch seinen Personalausweis oder Pass vorlegen. Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht über einen Bevollmächtigten erklärt werden.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Mutterpass (bei vorgeburtlicher Anerkennung)
  • bei ledigen Eltern: eigene Geburtsurkunde
  • bei Eltern/Elternteile, die bereits verheiratet waren, zusätzlich: Eheurkunde sowie Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde

Gebühren

Es werden Gebühren in Höhe von 30 € erhoben.

 


Ansprechpartner

B. Hartwig
Zimmer 16
Telefon (03877) 951-220
Telefax (03877) 951-123

J. Lemm
Zimmer 15a
Telefon (03877) 951-221
Telefax (03877) 951-123

Wetter
 
 

 

 

 
 
Kontakt
 

Stadtverwaltung Wittenberge

August-Bebel-Straße 10

19322 Wittenberge

 

Tel.: (03877) 951 0

Fax: (03877) 951 123

E-Mail:

 
 
Öffnungszeiten Bürgerbüro
 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Montag  8:30-12:00  und 13:00- 16:00 Uhr
Dienstag  8:30-12:00  und 13:00- 18:00 Uhr
Mittwoch  geschlossen
Donnerstag  8:30-12:00  und 13:00- 16:00 Uhr
Freitag  8:30-12:00 Uhr

 

 
 
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