Bürgerbüro
Wohngeld
Kurzinformationen
Zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld gewährt. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt ist Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines selbstgenutzten Eigenheimes sowie Bewohner von Heimen.
Allgemeine Informationen können Sie auf der Internetseite der Länder oder des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (www.bmwsb.bund.de) finden.
Auf den Webseiten einiger Bundesländer und des BMWSB finden sich Wohngeldrechner, mit denen Sie als Bürger zunächst überschlagen können, ob Ihnen ein Wohngeldanspruch zustehen könnte.
Rechtsgrundlagen
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Wohngeldverordnung (WoGV)
- Verordnung zur Durchführung des Wohngeldgesetzes und des Wohngeldsondergesetzes im Land Brandenburg
- Sozialgesetzbuch I (SGB I)
- Sozialgesetzbuch X (SGB X)
- Landeshaushaltsordnung (LHO)
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWIG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Grundrente (Info-Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales)
Notwendige Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise über alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert der im Antrag aufgeführten Personen
- Miet- oder Nutzungsvertrag
- Belastungen, die sich aus Kreditverträgen ergeben
- Grundsteuerbescheide
- Nachweise über die Zahlung von Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung sowie Steuern
- Nachweis erhöhter Werbungskosten
- Nachweis der Schwerbehinderung
- Nachweis vorübergehender Abwesenheit
- Nachweis über "Getrenntlebend"
- Negativbescheid bei Zuzug
Ansprechpartner
Serviceteam
Zimmer 1
(03877) 951-218
(03877) 951-123
Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
- Wohngeld 2020 - Ratschläge und Hinweise
- Wohngeldanträge des Land Brandenburg