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Ehefähigkeitszeugnis


Kurzinformationen

Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, muss meistens ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden. Zu Fragen rund um die Vorgehensweise, die vorzulegenden Urkunden und Nachweise wenden Sie sich bitte an das Standesamt bzw. an das Auswärtige Amt.


Beschreibung

Sie sollten sich rechtzeitig vor der Eheschließung im Ausland informieren, welche Urkunden und sonstigen Unterlagen Sie benötigen.
Auskunft darüber geben Ihnen die Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten in der Bundesrepublik Deutschland.
Manche Staaten fordern von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis, das Ihnen das Standesamt, in dessen Stadt Sie Ihren Wohnsitz - bei Wohnsitz im Ausland - Ihren letzten Wohnsitz - haben/hatten.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Für den deutschen Staatsangehörigen:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung (ggf. Abmeldebestätigung der Meldebehörde bei Wohnsitz im Ausland)
  • aktuelle Abschrift aus dem Geburtenbuch
  • ggf. Nachweise über Auflösungen von Vorehen.

Für den ausländischen Staatsangehörigen:

  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)
  • Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung der ausländischen Meldebehörde
  • ggf. Nachweis über die Auflösung von Vorehen und Heiratsurkunde
  • Reisepass

Für Urkunden in fremdländischer Sprache müssen Übersetzungen beigefügt werden, die von einem vereidigten Dolmetscher in Deutschland gefertigt wurden.


Gebühren

Wenn beide Verlobten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: 51€, je ausländisches Recht 30€ zusätzlich.

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Kontakt
 

Stadtverwaltung Wittenberge

August-Bebel-Straße 10

19322 Wittenberge

 

Tel.: (03877) 951 0

Fax: (03877) 951 123

E-Mail:

 
 
Öffnungszeiten Bürgerbüro
 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Montag  8:30-12:00  und 13:00- 16:00 Uhr
Dienstag  8:30-12:00  und 13:00- 18:00 Uhr
Mittwoch  geschlossen
Donnerstag  8:30-12:00  und 13:00- 16:00 Uhr
Freitag  8:30-12:00 Uhr

 

 
 
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