Anträge auf Sonntags- und Feiertagsöffnungszeiten
Aus besonderem Anlass (kulturelle Events, Märkte, Feste, Ausstellungen) dürfen nach Brandenburgischem Ladenöffnungsgesetz Verkaufsstellen an jährlich höchstens fünf Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 13 bis 20 Uhr geöffnet sein. Zusätzlich dürfen Verkaufsstellen aus Anlass regionaler Ereignisse, insbesondere traditioneller Vereins- oder Straßenfeste oder besonderer Jubiläen, an einem weiteren Sonn- oder Feiertag je Kalenderjahr öffnen, soweit die Verkaufsstellen von dem Ereignis betroffen sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind der Karfreitag, die Oster- und Pfingstsonntage, der Volkstrauertag, der Totensonntag, der erste und zweite Weihnachtsfeiertag.
Um den entsprechenden Bedarf für eine Jahresplanung 2023 zu ermitteln, werden alle Händler und Gewerbetreibenden der Stadt Wittenberge darauf hingewiesen, dass entsprechende Anträge bis zum 30.11.2022 gestellt werden müssen. Diese Anträge können bei der Stadtverwaltung Wittenberge, Ordnungsamt, August-Bebel-Str. 10, 19322 Wittenberge schriftlich und formlos gestellt werden. Die entsprechenden Sonntage werden dann per Rechtsverordnung von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wittenberge für das Jahr 2023 beschlossen und festgesetzt.