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Neue Einbahnstraßenregelung im Bereich des Schillerplatzes

Neue Einbahnstraßenregelung im Bereich des Schillerplatzes (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Neue Einbahnstraßenregelung im Bereich des Schillerplatzes

Mit der Aufstellung neuer Verkehrsschilder im Bereich des Schillerplatzes gelten in diesem Bereich ab dem 4. September neue Einbahnstraßenregeln:

 

  • Der Bereich der Johannes-Runge-Straße zwischen Gothestraße und Einmündung Schillerplatz darf nur noch in Richtung Einmündung Schillerplatz befahren werden
  • Der Bereich der  Johannes-Runge-Straße zwischen Gothestraße und Puschkinstraße darf nur noch in Richtung Puschkinstraße befahren werden.
  • Der Bereich des Schillerplatzes zwischen Johannes-Runge-Straße und Gothestraße darf nur noch in Richtung Goethestraße befahren werden. Verkehrsteilnehmer die von der Schillerstraße auf den Schillerplatz fahren dürfen ebenfalls nur noch in Richtung Goethestraße abbiegen.

 

Die neue Regelung soll zukünftig vor allem die Verkehrssicherheit in diesem Bereich erhöhen. So ist die Zufahrt von der Johannes-Runge-Straße auf die Goethestraße (vom Schillerplatz kommend) für den Verkehrsteilnehmer trotz bereits gesperrter Parkflächen in der Goethestraße sehr schwer einzusehen. In Folge dessen ergaben sich hieraus häufig gefährliche Situationen im Kreuzungsbereich, wodurch es in der Vergangenheit bereits zu Verkehrsunfällen kam. Ähnlich gestaltete sich die Situation bisher für Verkehrsteilnehmer, die aus der entgegengesetzten Richtung der Johannes-Runge-Straße (von der Puschkinstraße kommend) in die Goethestraße einbogen.

Weiterhin wird mit der neuen Regelung der bestehenden Problematik begegnet, dass im Bereich des Schillerplatzes zwischen Johannes-Runge-Straße und Goethestraße, Begegnungsverkehr bisher zu einem Engpass führte, da hier die Fahrbahnbreite auf 3,30 Meter beschränkt ist.

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