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Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung (Bahn)

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Am 20. November 2023 begann die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4. Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Lärmaktionsplan an Schienenwegen des Bundes zunächst als Entwurf veröffentlicht. Bis zum 2. Januar 2024 haben Bürger die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben. 

 

 

Über 11.000 Bürgerinnen und Bürger haben an der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des EBA teilgenommen. Zuvor hatte das Eisenbahn-Bundesamt Lärmkarten für die Eisenbahnstrecken des Bundes berechnet und veröffentlicht. In einer interaktiven Kartenanwendung konnten die Bürgerinnen und Bürger angeben, wo sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen, und verschiedene Aussagen zu ihrer Lärmsituation treffen. Die Auswertung zeigt, dass ein Großteil (95 Prozent) der Menschen, die teilgenommen haben, zu Hause beeinträchtigt ist. Stark gestört fühlen sich die Teilnehmenden vor allem abends (57%) und nachts (67%) und insbesondere durch den Güterverkehr (81%). Zur Verbesserung der Lärmsituation wurden am häufigsten Maßnahmen an der Strecke (81%) und an den Fahrzeugen (72%) als sehr wichtig benannt. Sie liegen damit deutlich über Maßnahmen am Gebäude, welche nur 36% der Teilnehmenden für sehr wichtig erachten.

 

Erstmalig gab es eine gesonderte Beteiligungsmöglichkeit für Kommunen. Der Aufforderung des EBA zur Teilnahme sind über 300 Kommunen nachgekommen. 17% der Gemeinden sehen sich nach eigener Einschätzung als „äußerst hoch“ durch Lärm belastet. Die größte Übereinstimmung besteht bei der hohen Schutzbedürftigkeit von Wohnraum. Aber auch Parks und andere ruhige Gebiete werden von Kommunen als besonders schützenswert angesehen. Fast alle Kommunen fordern eine schnellere Planung und Umsetzung von Maßnahmen zum Lärmschutz. Auch die Bereitstellung höherer Mittel zur Finanzierung des Lärmsanierungsprogrammes wird sehr oft verlangt. Trotz aller Kritik am Verkehrsträger Schiene erkennen sehr viele Kommunen – selbst bei starker Belastung – die Vorteile des Schienenverkehrs. Sie sprechen sich teils deutlich für die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene aus. Gleichzeitig wird ein adäquater und umfassender Lärmschutz von den Kommunen gefordert, zum Beispiel eine vollständige Erstattung der Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern.

 

Weitere Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Belastungsanalyse durch das Eisenbahn-Bundesamt können Sie in dem Entwurf des Lärmaktionsplanes nachlesen. 

 

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